Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Thema
Seit 2004 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten - ein sogenanntes "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) einführen müssen. Das BEM gem. §167 SGB soll Betroffene bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und beim Erhalt des Arbeitsplatzes unterstützen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Sie allen Beschäftigten ein BEM anbieten müssen, die in einem Zeitraum von 12 Monaten länger als sechs Wochen krank waren. Hierzu ist ein vertrauensvolles und gut strukturiertes, rechtskonformes Verfahren im Zusammenspiel aller Beteiligten unerlässlich.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- 24.10.2022, 09:00 Uhr - 24.10.2022, 17:00 Uhr
- Dozent(en):
- Einstieg in das Thema, Gesetzliche Grundlagen und arbeitsrechtliche Einflussfaktoren
- Aufbau und Umsetzung eines strukturierten BEM-Verfahrens und Anforderungen für eine ordnungsgemäße Durchführung
- Prozesskette des BEM
- BEM-Dienstvereinbarung
- Einführung und Etablierung
- Stolpersteine und Herausforderungen
- Hilfestellung, Muster und Hinweise zum Erarbeiten und Entwickeln einer Dienstvereinbarung
- Vertrauensbildende Maßnahmen und situatives angemessenes Vorgehen im BEM Verfahren
- Datenschutzrechtliche Aspekte
- Rollenverständnis und Verantwortung aller Beteiligten
- Mitbestimmungsrechte und Einbindung des Betriebs- oder Personalrates
- Exemplarische Maßnahmen im BEM-Verfahren
- Erfahrungsaustausch
- Sie lernen, wie Sie der gesetzlichen Vorgabe nachkommen und welche Instrumente hierzu erforderlich sind.
- Sie erfahren, wie Sie BEM strukturiert und rechtskonform in Ihrem Unternehmen implementieren können.
- Sie erkennen, welche Stolpersteine und Herausforderungen mit der nachhaltigen Gestaltung des BEM-Verfahrens verbunden sind.
- Sie tauschen sich mit anderen Teilnehmenden aus und entwickeln gemeinsam Lösungsansätze.