Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten der Länder
Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen und Daten kann nicht übernommen werden.
Sachsen
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Aktuelle Hinweise der SAB:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen und dem noch ausstehenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 durch den Sächsischen Landtag konnten Anträge in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung nur noch bis zum 18. November 2024 entgegengenommen werden.
Sobald der Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt werden, werden wir Sie umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung an dieser Stelle informieren.
Brandenburg
Thüringen
Thüringen gewährt aktuell einen Zuschuss zu individuellen Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Förderfähig sind Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) beantragt. Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an die GFAW (GFAW mbH - R 1.3 Antrag Weiterbildung, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt) gesandt werden. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Haushaltsjahr möglich.
Fragen beantwortet die GFAW gern auch telefonisch und per Mail: Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Volker Gersdorf | Telefon: 0361 2223-423 | volker.gersdorf@gfaw-thueringen.de
Annemarie Siegler | Telefon: 0361 2223-301 | annemarie.siegler@gfaw-thueringen.de
Sachsen-Anhalt
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Privatpersonen
Weitere Informationsquellen finden Sie auf der Förderdatenbank der Bundesregierung.
Bundesweit
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das ESF Plus-Programm KOMPASS des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.
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