Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten der Länder
Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen und Daten kann nicht übernommen werden.
Sachsen
Förderung der beruflichen Weiterbildung ab sofort wieder möglich!
Egal, ob Sie sich individuell weiterbilden oder in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft investieren möchten: Den nötigen Zuschuss erhalten Sie ab sofort mit dem neuen sächsischen Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“.
Kurzinfo:
- Förderfähig sind Privatpersonen sowie Unternehmen/Selbstständige mit bis zu 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
- Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen (Zielgrupe: Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten)
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, maximal 4.500 EUR.
- Die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 Euro betragen.
Die Förderung können Sie ab sofort online über das Förderportal der SAB beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Antragsvoraussetzungen.
Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung und sparen Sie 50 Prozent der Weiterbildungskosten!
Zur Antragstellung für Privatpersonen
Zur Antragstellung für Unternehmen und Selbstständige
Brandenburg
Thüringen
Thüringen gewährt aktuell einen Zuschuss zu individuellen Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Förderfähig sind Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) beantragt. Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an die GFAW (GFAW mbH - R 1.3 Antrag Weiterbildung, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt) gesandt werden. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Haushaltsjahr möglich.
Fragen beantwortet die GFAW gern auch telefonisch und per Mail: Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Volker Gersdorf | Telefon: 0361 2223-423 | volker.gersdorf@gfaw-thueringen.de
Annemarie Siegler | Telefon: 0361 2223-301 | annemarie.siegler@gfaw-thueringen.de
Sachsen-Anhalt
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen
- Förderung der beruflichen Weiterbildung für Privatpersonen
Weitere Informationsquellen finden Sie auf der Förderdatenbank der Bundesregierung.
Kontaktieren Sie uns


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