Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

AGB - für Kunden bei überbetrieblicher Weiterbildung (offene Seminare)

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Seminare, Fachlehrgänge, Workshops und alle sonstigen überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“). Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Andere Anmeldungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

(2) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Teilveranstaltungen (z. B. Seminarzyklus, Fachlehrgang), so werden Anmeldungen für die Gesamtveranstaltung vorrangig berücksichtigt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, behält sich das RKW Sachsen vor, eine Anmeldung nur anzunehmen, soweit die Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl erstellt das RKW Sachsen eine Warteliste oder bietet dem Teilnehmer einen Zusatztermin an.

(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung des RKW Sachsen beim Kunden oder beim Teilnehmer zustande.

3. Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann seine Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich stornieren. Die Stornierungsfrist beträgt für ein- und/oder zweitägige Seminare bis 14 Tage, für Lehrgänge, Arbeitskreise und EXKLUSIV-Seminare bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, es sei denn, in der Veranstaltungsbeschreibung ist eine andere Frist vereinbart. Geht die Stornierung innerhalb der vereinbarten Frist zu, entfällt die Teilnahmegebühr; eventuell schon bezahlte Beträge werden erstattet. Bei späterer Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Gern akzeptiert das RKW Sachsen in diesem Fall auch einen Ersatzteilnehmer.

(2) Anstelle der Stornierung ist auch eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich; die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auf die Umbuchung entsprechend.

(3) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit einen oder mehrere von ihm angemeldete Teilnehmer durch andere Teilnehmer ersetzen.

4. Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Veranstaltung. Bestimmte Lern-, Prüfungs- oder sonstige Erfolge sind nicht geschuldet. Das RKW Sachsen erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Das RKW Sachsen ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages sachverständiger Personen (Experten) zu bedienen.

(2) Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und – soweit angekündigt – die Tagungsgetränke, Mittagsimbiss und ggf. Abendessen.

5. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, Diplom

Nach Beendigung der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, nach erfolgreicher Qualifizierung bzw. nach bestandener Prüfung ein Zertifikat bzw. ein Diplom. Die Teilnahmebescheinigung, das Zertifikat bzw. das Diplom wird spätestens nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr ausgehändigt.

6. Absage, Änderungen

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der zur Kostendeckung notwendigen Mindestteilnehmerzahl, Ausfall oder Erkrankung des Dozenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt, auf einen anderen Zeitpunkt verschoben, an einen anderen Ort verlegt oder in der Vermittlungsform (z.B. Wechsel von Präsenz zu Online) geändert werden. Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist das RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen.

(2) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, entfällt die Teilnahmegebühr; bereits bezahlte Beträge werden erstattet. Dasselbe gilt im Falle der Verschiebung, Verlegung oder Veränderung, wenn der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich oder per Telefax zurücktritt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des RKW Sachsen.

(3) Im Fall der Absage wird sich das RKW Sachsen bemühen, schnellstmöglich eine Alternative anzubieten.

7. Teilnahmegebühr, Fälligkeit

(1) Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer und Veranstaltungstermin. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, sofern die Veranstaltung nicht im Einzelfall umsatzsteuerfrei ist.

(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Rechnung übermittelt das RKW Sachsen in der Regel mit der Durchführungsbestätigung. Das RKW Sachsen behält sich vor, die Teilnahme von der vollständigen Bezahlung abhängig zu machen.

8. Urheberschutz

(1) Die Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente und sonstigen Medien des RKW Sachsen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder verbreitet werden. Das RKW Sachsen behält sich alle Rechte vor.

(2) Soweit bei der Durchführung der Veranstaltung Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz gelangen, an denen die Urheberrechte Dritten, insbesondere dem Dozenten, zustehen, verbleiben die Rechte beim jeweiligen Urheber.

9. Haftung

Das RKW Sachsen haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das RKW Sachsen auch für leichte Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz

Dem RKW Sachsen übermittelte Daten der Kunden und der Teilnehmer werden maschinell für die Buchung, Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden und Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung der dafür notwendigen personenbezogenen Daten einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte. Zur Vorbereitung des Seminars und den Teilnahmenachweis werden Name, Firma und Funktion an den jeweiligen Dozenten weitergegeben. Dieser ist vertraglich verpflichtet diese Daten nach Vertragserfüllung zu löschen.

11. Gerichtsstand, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufent-haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt dem RKW Sachsen unbenommen, Klagen gegen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformregelung in Satz 1.

12. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. 

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Telefon: +49 351 8322-331
E-Mail: kontakt@RKWcampus.de

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksa-men bzw. undurchführbaren Regelung Gewollten am nächsten kommt.

Stand: Dresden, 01.07.2019

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AGB - für Kunden bei innerbetrieblicher Weiterbildung (Inhouse-Schulungen)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Seminare, Fachlehrgänge, Workshops und alle sonstigen innerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“). Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Diese Kundenbedingungen gelten auch für alle künftigen Weiterbildungsveranstaltungen des RKW Sachsen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.

2. Zustandekommen des Vertrages, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

(1) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des RKW Sachsen beim Kunden zustande.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung. Bestimmte Lern-, Prüfungs- oder sonstige Erfolge sind nicht geschuldet. Das RKW Sachsen erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Das RKW Sachsen ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages sachverständiger Personen (Experten) zu bedienen.

(3) Ist die Durchführung der Veranstaltung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so wird der Kunde das Erforderliche unmittelbar nach dem Zustandekommen des Vertrages veranlassen.

3. Absage, Änderungen

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Ausfall oder Erkrankung des Dozenten, Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt, abgesagt, auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder an einen anderen Ort verlegt werden. Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist das RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

(2) Im Fall einer Absage, Verschiebung oder Verlegung wird das RKW Sachsen den Kunden so schnell wie möglich informieren und mit ihm eine Ersatzveranstaltung abstimmen.

4. Kündigung

(1) Jede Seite ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung abgesagt worden ist und trotz entsprechender Bemühungen innerhalb angemessener Zeit kein Ersatztermin gefunden werden kann.

(2) Im Falle einer berechtigten Kündigung nach Absatz 1 entfällt der Anspruch auf Vergütung und Auslagen; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

5. Honorar

(1) Vereinbarte Vergütungen und Auslagenerstattungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

(2) Vergütung und Auslagen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Das RKW Sachsen ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn einen angemessenen Vorschuss auf Vergütung und Auslagen zu erheben und die Organisation und Durchführung der Veranstaltung von der vollständigen Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen. Im Falle der Vorschusszahlung wird das RKW Sachsen Vergütung und Auslagen spätestens innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende abrechnen.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

6. Urheberschutz

(1) Die Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente und sonstigen Medien des RKW Sachsen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder verbreitet werden. Das RKW Sachsen behält sich alle Rechte vor.

(2) Soweit bei der Durchführung der Veranstaltung Materialien, Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz gelangen, an denen die Urheberrechte Dritten, insbesondere den Dozenten, zustehen, verbleiben die Rechte beim jeweiligen Urheber.

7. Haftung, Mitteilungspflicht

(1) Das RKW Sachsen haftet unabhängig vom Rechts-grund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das RKW Sachsen auch für leichte Fahrlässigkeit.

(2) Vertragsverletzungen sind dem RKW Sachsen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.

9. Datenschutz

Dem RKW Sachsen übermittelte Daten der Kunden und der Teilnehmer werden maschinell für die Buchung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. 
Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an unbeteiligte Dritte. Zur Vorbereitung des Seminars und den Teilnahmenachweis werden Name, Firma und Funktion an den jeweiligen Dozenten weitergegeben. Dieser ist vertraglich verpflichtet diese Daten nach Vertragserfüllung zu löschen.
Personenbezogene Daten, die der Kunde zur Vorbereitung des Seminars z.B. über den Dozenten erhält, sind bei Vertragserfüllung bzw. Nichtzustandekommen des Vertrages zu löschen. Auf Anforderung der RKW Sachsen GmbH ist dieser ein Nachweis über die Löschung dieser Daten vorzulegen.

10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt dem RKW Sachsen unbenommen, Klagen gegen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind allein die in deutscher Sprache abgefassten AKB Weiter-bildung, auch wenn der Vertrag, in den sie einbezogen worden sind, in anderer Sprache abgefasst worden ist.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformregelung in Satz 1.

11. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. 

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Telefon: +49 351 8322-331
E-Mail: kontakt@RKWcampus.de

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung Gewolltem am nächsten kommt. 

Stand: Dresden, 01.07.2019

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AGB der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung für die Tätigkeit selbstständiger Dozentinnen und Dozenten im Rahmen inner- und überbetrieblicher Weiterbildungsveranstaltungen (AGB Dozenten für Weiterbildung)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“) und selbstständigen Dozenten, die die vollständige oder teilweise Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der inner- oder überbetrieblichen Weiterbildung zum Gegenstand haben.

(2) Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Dozenten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen RKW Sachsen und dem Dozenten im Bereich der inner- oder überbetrieblichen Weiterbildung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.

2.  Leistungen und Pflichten des RKW Sachsen

(1) RKW Sachsen verpflichtet sich, dem Dozenten die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel Standard-Tagungstechnik wie Beamer, Pinwand oder Flipchart. Ausgenommen sind Notebook, Laptop oder Tablet.

(2) RKW Sachsen stellt dem Dozenten digitale Erfassungsformulare zur Listung zur Verfügung.

(3) Die geplanten Veranstaltungen, Themen und Inhalte vermarktet RKW Sachsen im eigenen Namen und auf eigenes Risiko auf den entsprechenden Vertriebskanälen, wobei die Vermarktung mit den vom Dozenten zur Verfügung gestellten Materialien unterstützt werden kann.

(4) RKW Sachsen fragt Veranstaltungstermine im Regelfall für das folgende Kalenderjahr beim Dozenten an. Bei In-house-Schulungen erfolgt die Terminanfrage nach Bedarf des Kunden.

(5) RKW Sachsen übermittelt dem Dozenten spätestens am Vortag einer Veranstaltung die vollständige Teilnehmerliste (beinhaltet Firmen- und Personennamen) zur vertraulichen und ausschließlich auf die Veranstaltung bezogenen Verwendung.

3.Leistungen und Pflichten des Dozenten

(1) Der Dozent stellt RKW Sachsen zur Listung seine Vita, eine Auflistung seiner Referenzen, Zertifizierungen, fachliche Nachweise, Seminarthemen und ein Lichtbild digital zur Verfügung. Die Aktualität der persönlichen Angaben ist zu gewährleisten.

(2) Der Dozent gestattet RKW Sachsen, diese Materialien für die Außendarstellung und Bewerbung aller Veranstaltungen zu verwenden, an denen der Dozent mitwirken wird. Darüber hinaus erklärt sich der Dozent einverstanden, dass die im Rahmen seiner Dozententätigkeit aufgenommenen Videos und Fotos in allen Vertriebskanälen von RKW Sachsen publiziert werden können.

(3) Der Dozent verpflichtet sich, den Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der getroffenen Absprachen und der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzuführen.

(4) Der Dozent sichert zu, dass er sowohl in fachlicher als auch in methodisch-didaktischer Hinsicht über die erforderliche Kompetenz zur Erbringung seiner beauftragten Leistung verfügt.

(5) Der Dozent führt den Auftrag im Namen und im Auftrag des RKWcampus – Bildungspartner für Unternehmen aus. Der RKWcampus ist eine Marke der RKW Sachsen GmbH. Der Dozent repräsentiert RKW Sachsen und wird dies bei seinem Auftreten berücksichtigen.

(6) Bei der Durchführung der Veranstaltung wird der Dozent entsprechend den Grundsätzen des RKW Sachsen stets Objektivität und Neutralität wahren. Deshalb ist während der Veranstaltung jegliche Form von Werbung, insbesondere für Parteien oder Tarifpartner, für eigene oder fremde Produkte oder eigene oder fremde Leistungen, zu unterlassen.

(7) Im Einzelfall sind nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber Ausnahmen vom Werbeverbot möglich.

(8) Der Dozent verpflichtet sich zur Durchführung aller Veranstaltungen, die er RKW Sachsen im Rahmen von Bestätigungen auf Terminanfragen zugesichert hat. Erkennt der Dozent, dass er zur Durchführung des Auftrages – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage ist, hat er dies unverzüglich RKW Sachsen mitzuteilen und einen neuen zeitnahen Termin zu vereinbaren bzw. den Auftrag zurückzugeben.

(9) Der Dozent hat die Veranstaltung selbst durchzuführen. Der Einsatz von Vertretern oder fachlichen Hilfspersonen, wie z. B. Co-Dozenten, ist mit RKW Sachsen vor der Veranstaltung abzustimmen. Der Dozent darf sich bei Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung technischer Hilfspersonen bedienen.

(10) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, Zahlungen des Kunden oder von Teilnehmern entgegenzunehmen; er ist nicht inkassoberechtigt. Er darf vom Kunden oder von Veranstaltungsteilnehmern keine gesonderten Honorare oder zusätzliche Vergünstigungen verlangen oder annehmen.

(11) Der Dozent ist angehalten, sich regelmäßig weiterzubilden und seine fachlichen und didaktischen Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

(12) Der Dozent soll mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort sein und sich mit den technischen Gegebenheiten vertraut machen. Seminar- und Pausenzeiten sind einhalten.

(13) Der Dozent prüft, wie er die Vermarktung seiner RKW Sachsen - Veranstaltungen über seine eigenen Vertriebskanäle unterstützen kann.

(14) Im Übrigen ist der Dozent in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei.

4. Folgegeschäft, Sanktionen

(1) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dessen Beendigung, Kunden des RKW Sachsen abzuwerben. Ihm ist es insbesondere nicht gestattet, Aufträge, die direkt oder indirekt auf die ihm übertragene Veranstaltung zurückzuführen sind, unter Umgehung des RKW Sachsen anzunehmen und auszuführen, sofern der Gegenstand des Auftrages den Geschäftsgegenstand des RKW Sachsen, insbesondere dessen Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit, betrifft. Soweit solche Aufträge an den Dozenten herangetragen werden, wird er sie an das RKW Sachsen weiterleiten.

(2) Verstößt der Dozent gegen eine Verpflichtung aus Absatz 1, hat er RKW Sachsen eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe RKW Sachsen nach billigem Ermessen auf Grund der Umstände des Einzelfalles festsetzt, es sei denn, der Dozent hat den Verstoß nicht verschuldet. Der Dozent kann die Herabsetzung einer festgesetzten Vertragsstrafe nach den Regelungen des § 343 BGB verlangen. RKW Sachsen kann statt der Vertragsstrafe auch Erstattung des ihm entstandenen Schadens verlangen.

5. Thema, Inhalte, Lehrmaterialien

(1) RKW Sachsen entwickelt gemeinsam mit dem Dozenten Themen und Veranstaltungsinhalte, zu denen der Dozent für RKW Sachsen tätig wird. Dabei können Inhalte sowohl seitens des Dozenten als auch seitens RKW Sachsen definiert, geliefert oder aufbereitet werden. Die inhaltliche Zuarbeit für die Ausschreibung durch den Dozenten erfolgt in den vom RKW Sachsen versehenen Erfassungsformularen. Die finale Freigabe der Seminarausschreibung erfolgt durch den Dozenten.

(2) Die Lehrmaterialien werden vom Dozenten ausgearbeitet. Dabei sind die entsprechenden Vorlagen und Gestaltungsvorschriften des RKW Sachsen zu beachten und zu benutzen (mit Logo und auf Mastervorlage von RKWcampus, ohne eigene Firmenanschrift)

(3) Die Lehrmaterialien sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Die Zusendung erfolgt nach Bestätigung der Durchführung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. nach Absprache auch später. Werden die Unterlagen zu spät eingereicht, ist der Dozent angehalten, die Unterlagen vom RKW Sachsen abzuholen und zum Veranstaltungsort zu bringen.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die Urheber- und Eigentumsrechte an den vom Dozenten erstellten Lehrmaterialien verbleiben beim Dozenten.

(2) Der Dozent/die Dozentin räumt RKW Sachsen das einfache Nutzungsrecht an den Lehrmaterialien für die Dauer der Zusammenarbeit ein.

(3) RKW Sachsen nutzt die Lehrmaterialien ausschließlich zur Erstellung der Teilnehmerunterlagen.

(4) Die Weitergabe an Dritte sowie die elektronische Weitergabe der Lehrmaterialien erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Dozenten.

(5) Der Dozent garantiert, dass er für Daten, Texte, Logos, Bild-/Ton und Videomaterialien, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit RKW Sachsen nutzt, alle erforderlichen Rechte und keine Urheberrechte verletzt. Im Streitfall haftet der Dozent für Ansprüche Dritter.

7. Absage, Änderungen

(1) RKW Sachsen garantiert nicht die Durchführung einer Veranstaltung.

(2) RKW Sachsen behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl, Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt, abzusagen, auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben oder an einen anderen Ort zu verlegen. RKW Sachsen wird in einem solchen Fall den Dozenten so früh wie möglich informieren. Der Dozent hat sicherzustellen, dass ihn eine solche Mitteilung erreicht, auch wenn sie kurzfristig erfolgt.

(3) Wenn die Gründe für eine Absage oder Nichtdurchführung aus höherer Gewalt oder wichtigem Grund von Seiten des Dozenten resultieren, entsteht RKW Sachsen kein Recht auf Schadenersatz gegenüber dem Dozenten. Als wichtige Gründe zählen beispielsweise schwerer Unfall, unvorhergesehene Probleme bei der Anreise, eigene Erkrankung, Tod oder Erkrankung nahestehender Personen, Wetterextreme oder unabdingbare Termine.

(4) Fällt eine Veranstaltung aus bzw. kann nicht nachgeholt werden, entfällt der Honoraranspruch des Dozenten.

(5) Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen.

8. Vertragsdauer

(1) Honorarverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Eine Anpassung der Vertragsbedingungen für das Folgejahr ist möglich. Etwaige Änderungen müssen bis spätestens 2 Monate vor Jahresende angefragt werden.

9. Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.

10. Außerordentliche Kündigung

(1) RKW Sachsen kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also außerordentlich, kündigen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung oder das Erreichen der vereinbarten Ziele des dem Vertrag zu Grunde liegenden Projekts nicht gewährleistet ist. Ansprüche wegen Unterrichtsausfall können von dem Dozenten in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. RKW Sachsen kann Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn

- die Leistungen des Dozenten in Qualität und Umfang nicht den vereinbarten und/oder fachlichen üblichen Kriterien entsprechen.

- der Dozent unvorhergesehen, z. B. durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung längere Zeit nicht in der Lage ist, die an den festgelegten Tagen vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen und ein angemessenes Nachholen nicht möglich ist.

(3) Es entfällt der Vergütungsanspruch des Dozenten.

11. Vergütung

(1) Die Vergütung des Dozenten erfolgt auf Honorarbasis. Die Höhe des Honorars wird separat vereinbart.

(2) Das vereinbarte Honorar vergütet die Durchführung der Veranstaltung, die Entwicklung des Programms und die Erarbeitung der Lehrmaterialien.

(3) Umsatzsteuer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

(4) Der Dozent ist verpflichtet, etwaige sozialversicherungspflichtige Abgaben separat abzuführen.

(5) Das Honorar für überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen wird auf Basis Rechnungslegung des Dozenten nach der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen fällig.

(6) Das Honorar für innerbetriebliche Weiterbildung wird innerhalb einer angemessenen Frist fällig, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung.

12. Abtretungsausschluss

(1) Ansprüche des Dozenten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung des RKW Sachsen abgetreten oder verpfändet werden.

13. Geheimhaltung

(1) Der Dozent verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

14. Haftung

(1) Jede Seite haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet.

(2) Der Dozent hat seine Dozenten-Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Bei einem Verstoß des Dozenten gegen seine Pflichten bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einschließlich der diesbezüglichen Verjährungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Dozent hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit Mängeln der vom Dozenten erbrachten Dozenten-Leistungen stehen, freizustellen.

15. Datenschutz

(1) Dem RKW Sachsen übermittelte Daten des Dozenten werden maschinell für die Buchung, Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Veranstaltung verarbeitet. Mit Auftragsannahme erklärt sich der Dozent mit der Speicherung und Verarbeitung der dafür notwendigen personenbezogenen Daten einverstanden.

(2) Der Dozent verpflichtet sich, personenbezogene Daten - insbesondere zu Teilnehmern - weder über das Ende der Veranstaltung hinaus zu speichern noch sie zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung mit RKW Sachsen zu verwenden. Er verpflichtet sich generell, diese Daten nicht zu vervielfältigen, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen.

16. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Dozent Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dem RKW Sachsen bleibt es unbenommen, den Dozenten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(2) Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser Bedingungen, auch wenn der Vertrag, in den sie einbezogen worden sind, in anderer Sprache abgefasst worden ist.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

17.Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung Gewollten am nächsten kommt.

18. Ergänzende Bestimmungen für die innerbetriebliche Weiterbildung

Handelt es sich bei dem Gegenstand des Vertrages mit dem Dozenten um eine Maßnahme der innerbetrieblichen Weiterbildung, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

(1) Der Dozent ist an die zwischen RKW Sachsen und dem Kunden festgelegte Aufgabenstellung gebunden. Die zwischen RKW Sachsen und dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit dem Dozenten; sie sind ihm bekannt und werden von ihm beachtet.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht des Dozenten und der für ihn tätigen Personen erstreckt sich insbesondere auch auf Informationen und Daten über Geschäftspartner des Kunden, seine Geschäftsgeheimnisse, von ihm verwendete technische Verfahren und Geschäftsmethoden in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht. Auf Verlangen des RKW Sachsen hat der Dozent alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Der Dozent ist nicht berechtigt, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten auszuhändigen oder zur Kenntnis zu geben.

19. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

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E-Mail:    info@RKWcampus.de

Stand: Dresden, 01.01.2025

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