Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weiterbildung/Qualifizierung - Kunden

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Seminare, Fachlehrgänge, Workshops und alle sonstigen überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“). Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen. Andere Anmeldungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

(2) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Teilveranstaltungen (z. B. Seminarzyklus, Fachlehrgang), so werden Anmeldungen für die Gesamtveranstaltung vorrangig berücksichtigt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, behält sich das RKW Sachsen vor, eine Anmeldung nur anzunehmen, soweit die Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird. Bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl erstellt das RKW Sachsen eine Warteliste oder bietet dem Teilnehmer einen Zusatztermin an.

(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung des RKW Sachsen beim Kunden oder beim Teilnehmer zustande.

3. Stornierung, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

(1) Der Kunde kann seine Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich stornieren. Die Stornierungsfrist beträgt für ein- und/oder zweitägige Seminare bis 14 Tage, für Lehrgänge, Arbeitskreise und EXKLUSIV-Seminare bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn, es sei denn, in der Veranstaltungsbeschreibung ist eine andere Frist vereinbart. Geht die Stornierung innerhalb der vereinbarten Frist zu, entfällt die Teilnahmegebühr; eventuell schon bezahlte Beträge werden erstattet. Bei späterer Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Gern akzeptiert das RKW Sachsen in diesem Fall auch einen Ersatzteilnehmer.

(2) Anstelle der Stornierung ist auch eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich; die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auf die Umbuchung entsprechend.

(3) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit einen oder mehrere von ihm angemeldete Teilnehmer durch andere Teilnehmer ersetzen.

4. Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Veranstaltung. Bestimmte Lern-, Prüfungs- oder sonstige Erfolge sind nicht geschuldet. Das RKW Sachsen erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Das RKW Sachsen ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages sachverständiger Personen (Experten) zu bedienen.

(2) Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und – soweit angekündigt – die Tagungsgetränke, Mittagsimbiss und ggf. Abendessen.

5. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, Diplom

Nach Beendigung der Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, nach erfolgreicher Qualifizierung bzw. nach bestandener Prüfung ein Zertifikat bzw. ein Diplom. Die Teilnahmebescheinigung, das Zertifikat bzw. das Diplom wird spätestens nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr ausgehändigt.

6. Absage, Änderungen

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der zur Kostendeckung notwendigen Mindestteilnehmerzahl, Ausfall oder Erkrankung des Dozenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt, auf einen anderen Zeitpunkt verschoben, an einen anderen Ort verlegt oder in der Vermittlungsform (z.B. Wechsel von Präsenz zu Online) geändert werden. Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist das RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen.

(2) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, entfällt die Teilnahmegebühr; bereits bezahlte Beträge werden erstattet. Dasselbe gilt im Falle der Verschiebung, Verlegung oder Veränderung, wenn der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag schriftlich oder per Telefax zurücktritt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des RKW Sachsen.

(3) Im Fall der Absage wird sich das RKW Sachsen bemühen, schnellstmöglich eine Alternative anzubieten.

7. Teilnahmegebühr, Fälligkeit

(1) Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Teilnehmer und Veranstaltungstermin. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, sofern die Veranstaltung nicht im Einzelfall umsatzsteuerfrei ist.

(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Rechnung übermittelt das RKW Sachsen in der Regel mit der Durchführungsbestätigung. Das RKW Sachsen behält sich vor, die Teilnahme von der vollständigen Bezahlung abhängig zu machen.

8. Urheberschutz

(1) Die Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente und sonstigen Medien des RKW Sachsen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder verbreitet werden. Das RKW Sachsen behält sich alle Rechte vor.

(2) Soweit bei der Durchführung der Veranstaltung Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz gelangen, an denen die Urheberrechte Dritten, insbesondere dem Dozenten, zustehen, verbleiben die Rechte beim jeweiligen Urheber.

9. Haftung

Das RKW Sachsen haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das RKW Sachsen auch für leichte Fahrlässigkeit.

10. Datenschutz

Dem RKW Sachsen übermittelte Daten der Kunden und der Teilnehmer werden maschinell für die Buchung, Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden und Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung der dafür notwendigen personenbezogenen Daten einverstanden. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte. Zur Vorbereitung des Seminars und den Teilnahmenachweis werden Name, Firma und Funktion an den jeweiligen Dozenten weitergegeben. Dieser ist vertraglich verpflichtet diese Daten nach Vertragserfüllung zu löschen.

11. Gerichtsstand, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufent-haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt dem RKW Sachsen unbenommen, Klagen gegen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformregelung in Satz 1.

12. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. 

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Telefon: +49 351 8322-331
E-Mail: kontakt@RKWcampus.de

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksa-men bzw. undurchführbaren Regelung Gewollten am nächsten kommt.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Seminare, Fachlehrgänge, Workshops und alle sonstigen innerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“). Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Diese Kundenbedingungen gelten auch für alle künftigen Weiterbildungsveranstaltungen des RKW Sachsen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.

2. Zustandekommen des Vertrages, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

(1) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des RKW Sachsen beim Kunden zustande.

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung. Bestimmte Lern-, Prüfungs- oder sonstige Erfolge sind nicht geschuldet. Das RKW Sachsen erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Das RKW Sachsen ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages sachverständiger Personen (Experten) zu bedienen.

(3) Ist die Durchführung der Veranstaltung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so wird der Kunde das Erforderliche unmittelbar nach dem Zustandekommen des Vertrages veranlassen.

3. Absage, Änderungen

(1) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei Ausfall oder Erkrankung des Dozenten, Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt, abgesagt, auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder an einen anderen Ort verlegt werden. Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist das RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

(2) Im Fall einer Absage, Verschiebung oder Verlegung wird das RKW Sachsen den Kunden so schnell wie möglich informieren und mit ihm eine Ersatzveranstaltung abstimmen.

4. Kündigung

(1) Jede Seite ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Kündigung nur noch aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Veranstaltung abgesagt worden ist und trotz entsprechender Bemühungen innerhalb angemessener Zeit kein Ersatztermin gefunden werden kann.

(2) Im Falle einer berechtigten Kündigung nach Absatz 1 entfällt der Anspruch auf Vergütung und Auslagen; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

5. Honorar

(1) Vereinbarte Vergütungen und Auslagenerstattungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

(2) Vergütung und Auslagen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Das RKW Sachsen ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn einen angemessenen Vorschuss auf Vergütung und Auslagen zu erheben und die Organisation und Durchführung der Veranstaltung von der vollständigen Zahlung des Vorschusses abhängig zu machen. Im Falle der Vorschusszahlung wird das RKW Sachsen Vergütung und Auslagen spätestens innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende abrechnen.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

6. Urheberschutz

(1) Die Schulungsunterlagen, Materialien, Dokumente und sonstigen Medien des RKW Sachsen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt oder verbreitet werden. Das RKW Sachsen behält sich alle Rechte vor.

(2) Soweit bei der Durchführung der Veranstaltung Materialien, Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz gelangen, an denen die Urheberrechte Dritten, insbesondere den Dozenten, zustehen, verbleiben die Rechte beim jeweiligen Urheber.

7. Haftung, Mitteilungspflicht

(1) Das RKW Sachsen haftet unabhängig vom Rechts-grund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das RKW Sachsen auch für leichte Fahrlässigkeit.

(2) Vertragsverletzungen sind dem RKW Sachsen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.

9. Datenschutz

Dem RKW Sachsen übermittelte Daten der Kunden und der Teilnehmer werden maschinell für die Buchung, Organisation und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. 
Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an unbeteiligte Dritte. Zur Vorbereitung des Seminars und den Teilnahmenachweis werden Name, Firma und Funktion an den jeweiligen Dozenten weitergegeben. Dieser ist vertraglich verpflichtet diese Daten nach Vertragserfüllung zu löschen.
Personenbezogene Daten, die der Kunde zur Vorbereitung des Seminars z.B. über den Dozenten erhält, sind bei Vertragserfüllung bzw. Nichtzustandekommen des Vertrages zu löschen. Auf Anforderung der RKW Sachsen GmbH ist dieser ein Nachweis über die Löschung dieser Daten vorzulegen.

10. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt dem RKW Sachsen unbenommen, Klagen gegen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.

(2) Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich sind allein die in deutscher Sprache abgefassten AKB Weiter-bildung, auch wenn der Vertrag, in den sie einbezogen worden sind, in anderer Sprache abgefasst worden ist.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformregelung in Satz 1.

11. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. 

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Telefon: +49 351 8322-331
E-Mail: kontakt@RKWcampus.de

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung Gewolltem am nächsten kommt.
 

AGB -  für die Tätigkeit selbstständiger Dozenten im Rahmen inner- und
überbetrieblicher Weiterbildungen (offene Seminare und Inhouse-Schulungen)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung („RKW Sachsen“) und selbstständigen Dozenten, die die vollständige oder teilweise Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der inner- oder überbetrieblichen Weiterbildung zum Gegenstand haben.

(2) Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Dozenten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen dem RKW Sachsen und dem Dozenten im Bereich der inner- oder überbetrieblichen Weiterbildung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der im Auftrag bezeichneten Veranstaltung. Der Dozent ist verpflichtet, den Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der getroffenen Absprachen und der zur Verfügung gestellten Unterlagen durchzuführen. Erkennt der Dozent, dass er zur Durchführung des Auftrages – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage ist, hat er dies unverzüglich dem RKW Sachsen mitzuteilen und den Auftrag zurückzugeben.

(2) Der Dozent  erbringt seine Leistung in dem vereinbarten Zeitraum und an dem vereinbarten Ort; festgelegte Termine sind einzuhalten. Er soll mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort sein und sich mit den technischen Gegebenheiten vertraut machen. Seminar- und Pausenzeiten soll er einhalten. Im Übrigen ist der Dozent in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei.

3. Allgemeine Pflichten des Dozenten

Der Dozent verpflichtet sich, folgende Leitlinien zu beachten und einzuhalten:

(1) Er führt den Auftrag im Namen und im Auftrag des RKW Sachsen aus. Er repräsentiert das RKW Sachsen und wird dies bei seinem Auftreten berücksichtigen. Schulungsunterlagen, Präsentationen, audiovisuelle und alle sonstigen der Außenwirkung dienenden Darstellungen sind mit dem Geschäftslogo des RKW Sachsen zu versehen, das vom RKW Sachsen  in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden kann. Farbliche Darstellungen sollen in den Geschäftsfarben des RKW Sachsen gehalten sein.

(2) Bei der Durchführung der Veranstaltung wird der Dozent entsprechend der Grundsätze des RKW Sachsen stets Objektivität und Neutralität wahren. Deshalb ist während der Veranstaltung jegliche Form von Werbung, insbe-sondere für Parteien oder Tarifpartner, für eigene oder fremde Produkte oder eigene oder fremde Leistungen, zu unterlassen.

(3) Der Dozent hat die Veranstaltung selbst durchzuführen. Der Einsatz von fachlichen Hilfspersonen, wie z. B. Co-Referenten, ist mit dem RKW Sachsen vor der Veranstaltung abzustimmen. Der Dozent darf sich bei Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung technischer Hilfspersonen bedienen.

(4) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, Zahlungen des Kunden oder von Veranstaltungsteilnehmern entgegenzu-nehmen; er ist nicht inkassoberechtigt. Er darf vom Kunden oder von Veranstaltungsteilnehmern keine gesonder-ten Honorare oder zusätzliche Vergünstigungen verlangen oder annehmen.4. Abwerbeverbot, Vertragsstrafe

(1) Dem Dozenten ist es nicht gestattet, Kunden des RKW Sachsen abzuwerben. Ihm ist es insbesondere nicht gestattet, Aufträge, die direkt oder indirekt auf die ihm übertragene Veranstaltung zurückzuführen sind, unter Umgehung des RKW Sachsen anzunehmen und auszuführen, sofern der Gegenstand des Auftrages den Geschäftsgegenstand des RKW Sachsen, insbesondere dessen Beratungs- und Dienstleistungstätigkeit, betrifft. Soweit solche Aufträge an den Dozenten herangetragen werden, wird er sie an das RKW Sachsen weiterleiten. Über die rechtsverbindliche Annahme solcher Aufträge entscheidet allein das RKW Sachsen.

(2) Verstößt der Dozent gegen eine Verpflichtung aus Absatz 1, hat er dem RKW Sachsen eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe das RKW Sachsen nach billigem Ermessen auf Grund der Umstände des Einzelfalles festsetzt, es sei denn, der Dozent hat den Verstoß nicht verschuldet. Der Dozent kann die Herabsetzung einer festgesetzten Vertragsstrafe nach den Regelungen des § 343 BGB verlangen. Das RKW Sachsen kann statt der Vertragsstrafe auch Erstattung des ihm entstandenen Schadens verlangen.

5. Programm, Schulungsunterlagen

(1) Das Programm der Veranstaltung wird vom Dozenten entwickelt. Das RKW Sachsen behält sich das Recht vor, es in Absprache mit dem Dozenten zu ändern; die abschließende Entscheidungsbefugnis liegt beim RKW Sachsen.

(2) Die Schulungsunterlagen werden vom Dozenten ausgearbeitet. Sie sind als druckfähige Vorlage nach DIN 5008 auf neutralem Papier, insbesondere ohne Namens- oder Firmenaufschrift, spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beim RKW Sachsen einzureichen. Der Umfang soll mindestens 10 und höchstens 100 DIN-A4-Seiten betragen. Werden die Unterlagen zu spät eingereicht, kann das RKW Sachsen die Veranstaltung absagen oder verschieben, wobei der Dozent die dem RKW Sach-sen daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen zu erstatten hat.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dozent und alle für ihn tätigen Personen sind verpflichtet, über alle betrieblichen, persönlichen und offen-sichtlich vertraulichen Informationen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, sie werden von der Verschwiegenheit entbunden oder die Tatsachen sind offenkundig bekannt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Vertragsbeendigung fort.

7. Absage, Änderungen

(1) Das RKW Sachsen behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl, Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt, abzusagen, auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben oder an einen anderen Ort zu verlegen. Das RKW Sachsen wird in einem solchen Fall den Dozenten so früh wie möglich informieren. Der Dozent hat sicherzustellen, dass ihn eine solche Mitteilung erreicht, auch wenn sie kurzfristig erfolgt.

(2) Wird die abgesagte Veranstaltung nicht nachgeholt, entfällt der Vergütungsanspruch des Dozenten.

(3) Im Falle der Verhinderung des Dozenten ist das RKW Sachsen berechtigt, ihn durch einen Dozenten gleicher Qualifikation zu ersetzen. 

8. Kündigung

Das RKW Sachsen ist berechtigt, den Vertrag mit dem Dozenten jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der zu Grunde liegende Vertrag mit dem Kunden beendet worden ist. In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch des Dozenten.

9. Vergütung

(1) Das vereinbarte Honorar vergütet die Durchführung der Veranstaltung, die Entwicklung des Programms und die Erarbeitung der Schulungsunterlagen.

(2) Umsatzsteuer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

(3) Das Honorar wird erst nach Zahlung der Vergütung durch den Kunden fällig.

10. Abtretungsausschluss

Ansprüche des Dozenten aus diesem Vertrag können nur mit Zustimmung des RKW Sachsen abgetreten oder verpfändet werden.

11. Urheberrechte

An den vom Dozenten im Rahmen der Ausführung des Auftrages erbrachten, urheberrechtlich geschützten Leistungen und Arbeitsergebnissen, insbesondere den erar-beiteten Schulungsmaterialien, überträgt der Dozent  hierdurch dem RKW Sachsen das nicht ausschließliche Nutzungsrecht; eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Der Dozent behält das Recht zur Verwendung der geschützten Leistungen und Arbeitsergebnisse.

12. Haftung

(1) Jede Seite haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet.

(2) Wird der dem Vertrag mit dem Dozenten zugrunde liegende Vertrag zwischen dem RKW Sachsen und dem Kunden aus Gründen beendet, die der Dozent zu vertreten hat, so ist dieser verpflichtet, dem RKW Sachsen alle Nachteile zu ersetzen, die aus der Beendigung des Ver-tragsverhältnisses entstehen. Dies gilt entsprechend, wenn das RKW Sachsen den Vertrag mit dem Dozenten aus Gründen kündigt, die der Dozent zu vertreten hat. 

13. Datenschutz

Dem RKW Sachsen übermittelte Daten des Dozenten werden maschinell für die Buchung, Organisation, Abwicklung und Abrechnung der Veranstaltung verarbeitet. Mit Auftragsannahme erklärt sich der Dozent mit der Speiche-rung und Verarbeitung der dafür notwendigen personen-bezogenen Daten einverstanden. 
Personenbezogene Daten, die der Dozent für die Vorbereitung und Durchführung seines Seminars erhält, sind nach Vertragserfüllung zu löschen. Auf Anforderung der RKW Sachsen GmbH ist dieser ein Nachweis über die Löschung vorzulegen. 

14. Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform

(1) Für den Fall, dass der Dozent Kaufmann, eine juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird der Sitz des RKW Sachsen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dem RKW Sachsen bleibt es unbenommen, den Dozenten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(2) Für den Vertrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser Bedingungen, auch wenn der Vertrag, in den sie einbezogen worden sind, in anderer Sprache abgefasst worden ist.

(3) Soweit nichts anderes bestimmt worden ist, wird Schriftform vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schrift-form. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformregelung in Satz 1.

15. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die unwirksame bzw. undurchführ-bare Regelung durch eine Regelung ersetzen, die dem mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung Ge-wollten am nächsten kommt.

16. Ergänzende Bestimmungen für die innerbetriebliche Weiterbildung

Handelt es sich bei dem Gegenstand des Vertrages mit dem Dozenten um eine Maßnahme der innerbetrieblichen Weiterbildung, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:

(1) Der Dozent ist an die zwischen dem RKW Sachsen und dem Kunden festgelegte Aufgabenstellung gebunden. Die zwischen dem RKW Sachsen und dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit dem Dozenten ; sie sind ihm bekannt und werden von ihm beachtet.

(2) Der Dozent hat das RKW Sachsen unverzüglich zu informieren, wenn ihm Gründe bekannt werden, die das RKW Sachsen zur sofortigen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigen könnten, wenn ihm ein Insolvenzantrag oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Kunden bekannt werden oder er Anzeichen drohender Zahlungsunfähigkeit erkennt. Kommt der Dozent dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er dem RKW Sachsen gegenüber auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht des Dozenten und der für ihn tätigen Personen erstreckt sich insbesondere auch auf Informationen und Daten über Geschäftspartner des Kun-den, seine Geschäftsgeheimnisse, von ihm verwendete technische Verfahren und Geschäftsmethoden in techni-scher, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht. Auf Verlangen des RKW Sachsen hat der Dozent alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Der Dozent ist nicht berechtigt, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten auszuhändigen oder zur Kenntnis zu geben.

17. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die StreitbeilegungsPlattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. 

Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt. 

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