Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Thema
Auch wenn Sie nicht mit Papier oder Holz handeln, könnten Sie von der EUDR betroffen sein! Denn die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft sog. Relevante Rohstoffe, wie zum Beispiel Kakao, Kaffe, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz und auch die daraus hergestellten Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Möbel, Dichtungsringe, Schläuche, Druckerzeugnisse usw.
Die EU-Entwaldungsverordnung verbietet, die genannten Rohstoffe und Erzeugnisse einzuführen oder auszuführen, wenn sie nicht "entwaldungsfrei" sind. Die Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen dazu nicht auf Flächen erzeugt worden sein, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dies muss von Unternehmen nachgewiesen werden.
Die EUDR zu entwaldungsfreien Lieferketten ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, der Geltungsbeginn soll aber um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden, um Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit zu verschaffen. Unsere Rechtsexpertin Laura Annabelle Baum gibt Ihnen einen kurzen Überblick.
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Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
- 21.01.2025, 15:30 Uhr - 21.01.2025, 16:30 Uhr
- Dozent(en): Baum, Laura
- Was ist die EUDR?
- Wen betrifft die EUDR?
- Was wird von Ihnen nach der EUDR erwartet?
- Bereitstellung von Informationen und Nachweisen
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Etablierung interner Prozesse
- Abgabe einer Sorgfaltserklärung
- Informationsweitergabe in der Lieferkette
- Sie erhalten einen kurzen Überblick über die EUDR.
- Sie erfahren, ob Sie von der EUDR betroffen sind.
- Sie erfahren, wie Sie entwaldungsfreie Lieferketten sicher nachweisen und was Sie beachten müssen.