Die Mehrwertsteuerreform im EU-Binnenmarkt - "Quick Fixes"
Thema
Am 1.1.2020 traten die sogenannten "Quick Fixes" (Sofortmaßnahmen) der neuen EU-Mehrwertsteuerreform in Kraft und brachten erhebliche Änderungen mit sich. Das betrifft Konsignationslager, Reihengeschäfte, Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Belegnachweise für den Grenzübertritt. Wir zeigen Ihnen, was Sie jetzt bei der Umsatzsteuer im EU-Binnenhandel beachten müssen!
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Die Mehrwertsteuerreform im EU-Binnenmarkt - "Quick Fixes" (67-2667-00)
- 14.04.2020, 15:00 Uhr - 14.04.2020, 18:15 Uhr
- Dozent(en): Willsch-Glöß, Annett
- Änderungen beim Warenverkehr in der EU- worauf sich die Unternehmen einstellen müssen, um nicht die Steuerbefreiung für EU-Lieferungen zu gefährden
- Neuerungen zu den Reihengeschäften nach § 3 Abs. 6a UstG - die korrekte Abwicklung ab 01.01.2020
- Gesetzliche Neuerungen für innergem. Lieferungen- UST-IdNr und Zusammenfassende Meldung nach §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG
- Neuerungen beim Konsignationslager und Registerführung nach §§ 6b, 22f und g UStG
- EU-einheitliche Belegnachweise § 17a UStDV, Art. 45a MwStVO
- Sie lernen, wie Sie die neuen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen sicher umsetzen.
- Sie reduzieren Steuerrisiken und vermeiden den Verlust von Steuerbefreiungen.
- Sie erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Neuregelungen zu den Reihengeschäften und Konsignationslagern bestehen und wickeln diese zutreffend ab.
Dozenten
Willsch-Glöß, Annett
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH), Steuerberatungsassistentin, Dozentin
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