Datenschutz im Personalbereich und die rechtssichere Personaldatenverarbeitung
Thema
Ob Gehaltsabrechnung, Urlaubsplanung oder Bewerbermanagement - im Personalwesen werden fast immer personenbezogene Daten verarbeitet. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vom 25.05.2018 wurden Unternehmen daher vor deutlich umfangreichere Herausforderungen gestellt. Der Arbeitgeber hat nun mehr Pflichten, der Arbeitnehmer mehr Rechte. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie eine rechtskonforme Personaldatenverarbeitung umsetzen und machen Ihr Personalbüro datenschutzrechtlich fit.
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Datenschutz im Personalbereich und die rechtssichere Personaldatenverarbeitung
- 08.03.2022, 09:00 Uhr - 08.03.2022, 17:00 Uhr
- Dozent(en): Nobst, Tony
- Gesetzliche Basis zum Personaldatenschutz einschließlich der Regelung zu Informationspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO
- Personalaktenführung, wie und wo?
- Was muss seitens der DSGVO und des BDSG-neu vom Personalbereich umgesetzt werden - gesetzeskonforme Personaldatenverarbeitung
- Personaldaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Der Datenschutz-Check im Personalbüro
- Neue Anforderungen an Unternehmen bei techn. und organisatorischen Maßnahmen
- Aus der Praxis für die Praxis - Arbeitgeberinteressen vs. Datenschutz (Videobeobachtung, Telefonverbindungsdaten, Nutzung der Mitarbeiterdaten aus IT-Systemen usw.)
- Sie erlangen ein aktuelles Grundwissen über die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Mitarbeiterführung, des Personal- und Arbeitnehmerdatenschutzes einschließlich der neuen Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).
- Sie erhalten konkrete Praxishinweise, wo und wie Mitarbeiterdaten im Unternehmen gesetzeskonform verarbeitet werden können.
- Sie erfahren mehr über die Gesetzliche Regelung zu Informationspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO.
- Sie machen Ihr Personalbüro datenschutzrechtlich fit.