Datenschutz im Personalbereich und die rechtssichere Personaldatenverarbeitung
Thema
Ob Gehaltsabrechnung, Urlaubsplanung oder Bewerbermanagement - im Personalwesen werden fast immer personenbezogene Daten verarbeitet. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes vom 25.05.2018 wurden Unternehmen daher vor deutlich umfangreichere Herausforderungen gestellt. Der Arbeitgeber hat nun mehr Pflichten, der Arbeitnehmer mehr Rechte. In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie eine rechtskonforme Personaldatenverarbeitung umsetzen und machen Ihr Personalbüro datenschutzrechtlich fit.
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Datenschutz im Personalbereich und die rechtssichere Personaldatenverarbeitung
- 12.09.2024, 09:00 Uhr - 12.09.2024, 17:00 Uhr
- Dozent(en): Nobst, Tony
- Auffrischung / Auszug der gesetzl. Datenschutz Grundlagen (EU-DSGVO / BDSG)
- Gesetzliche Basis zum Personaldatenschutz einschließlich der Regelung zu Informationspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO
- Was muss seitens der DSGVO und des BDSG vom Personalbereich umgesetzt werden - gesetzeskonforme Personaldatenverarbeitung
- Personaldaten unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Personalaktenführung, wie und wo?
- Anforderungen an Unternehmen bei techn. und organisatorischen Maßnahmen
- Aus der Praxis - Arbeitgeberinteressen vs. Datenschutz (Videoüberwachung, Telefonverbindungsdaten, Nutzung der Mitarbeiterdaten aus IT-Systemen usw.)
- Datenschutzherausforderungen im Arbeitsalltag
- Rechtsprechungen und Bußgelder aus der Praxis
- Der Datenschutz-Check im Personalbüro
- Sie erlangen ein aktuelles Grundwissen über die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Mitarbeiterführung, des Personal- und Arbeitnehmerdatenschutzes einschließlich der neuen Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).
- Sie erhalten konkrete Praxishinweise, wo und wie Mitarbeiterdaten im Unternehmen gesetzeskonform verarbeitet werden können.
- Sie erfahren mehr über die Gesetzliche Regelung zu Informationspflicht nach Art. 33 und 34 DSGVO.
- Sie machen Ihr Personalbüro datenschutzrechtlich fit.