Berufliche Weiterbildung in Sachsen wird wieder gefördert!

Egal, ob Sie sich individuell weiterbilden oder in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft investieren möchten: Den nötigen Zuschuss erhalten Sie ab sofort mit dem neuen sächsischen Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“.

Kurzinfo:

  • Förderfähig sind Privatpersonen sowie Unternehmen/Selbstständige mit bis zu 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen (Zielgrupe: Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten)
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, maximal 4.500 EUR.
  • Die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 Euro betragen.

Die Förderung können Sie ab sofort online über das Förderportal der SAB beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Antragsvoraussetzungen.

Beantragen Sie jetzt Ihre Förderung und sparen Sie 50 Prozent der Weiterbildungskosten!

Zur Antragstellung für Privatpersonen

Zur Antragstellung für Unternehmen und Selbstständige

 

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