Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Die praktische Umsetzung im Unternehmen
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Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen, mit dem Ziel einen besseren Schutz für Hinweisgeber zu schaffen. Dadurch entsteht 2023 die Verpflichtung in Unternehmen Meldestellen einzurichten. Kommen Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, laufen sie Gefahr sanktioniert zu werden. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Voraussetzungen an die Einrichtung interner Meldestellen, Ihren Organisationsformen, Aufgaben und Verfahren.
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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Die praktische Umsetzung im Unternehmen (41-0237-00)
- 28.03.2023, 09:00 Uhr - 28.03.2023, 12:30 Uhr
- Dozent(en): Baum, Laura Annabelle
- Wer kann ein Hinweisgeber sein
- Welche Verstöße und Informationen dürfen gemeldet werden
- Einrichtung und Organisationsformen einer internen Meldestelle
- Aufgaben der internen Meldestelle
- Die Auswahl der Mitarbeiter
- richtige Dokumentation der Meldungen
- Verfahren und Folgemaßnahmen bei Meldungen eines Verstoßes
- Sie lernen in diesem Seminar die gesetzeskonforme Einrichtung einer internen Meldestelle sowie die Umsetzung von Dokumentationspflichten und die Verfahren und Aufgabenverteilung innerhalb der Meldestellen.
- Sie sind in der Lage, Sicherheitsinteressen und Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten einzuschätzen und abzuwägen.
- Sie erlangen im Seminar ein Verständnis für den Umgang mit Verstößen, welche zur Anzeige gebracht wurden.
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